Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
- Die Buchung kann mündlich, schriftlich,telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.
- Die Buchnung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtung der buchende Gast wie für seine eigene Verpflichtung einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Vrpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat.
- Die Doppelzimmer oder das Einzelzimmer werden dem Gast für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der jeweiligen maximalen Personenzahl belegt werden.
- Die vom Beherbergungsinstitut geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit dden Angaben im beigefügten Hausprospeckt und der jeweils gültigen Preisliste.
- Die in der Preisliste angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart ist.
- Der vereinbarte Preis ist spätestens am Tage der Anreise fällig, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist.
- Mit verbindlicher Buchung ist eine Anzahlung von 10% des gesamtaufenthaltspreises binnen 14 Tage zu zahlen.
- Wird die Anzahlung nicht fristegecht geleistet, ist der Beherbergungsbetrieb nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
- Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vetrages,gleichgültig für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Folgende Stornokosten werden bei Rücktritt des Gastes berechnet:
- bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Reiseantritt 10%
- bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Reiseantritt 40%
- bei Rücktritt bis 1 Woche vor Reiseantritt 50%
- danach bei Nichterscheinen 80% des Vereinbarten Unterkunftpreises
- Der Beherbergungsbetrieb bemüht sich sich bei Rücktritt des Gastes, das Zimmer anderweitig zu vermieten und rechnet das dadurch Ersparte auf die Stornokosten an. Bei Rücktritt von der Buchnung eines Zimmers rechnet der Beherbergungsbetrieb die Ersparten Aufwendungen bei Übernachtung/Frühstück mit 20%, bei Halbpension mit 30% und bei Vollpension mit 40% an.
- Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, das dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Der Abschluß einer Reiserückkostenversicherung wird dringend empfohlen.
- Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vetraglich vereinbarten Leistungen. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebs oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um eine Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, steht ihm kein Anspruch wegen Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen zu.
- Der Beherbergungsbetrieb kann das Vertragsverhältnis vor oder nach beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgerecht leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhällt, das dem Beherbergungsbetrieb eine Fortsetzung des Vetragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Beherbergungsbetrieb von dem Gast Ersatz der bis zur Kündigung entstanden Aufwendungen und des entgangenen Gewinnes verlangen.
- Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages in Folge von nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefärdet oder beeinträchtigt wird. Beide Parteien werden von Ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweiligen anderen Partei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
- Der Gast verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfallt zu behandeln. Für schuldhafte Beschädigungen von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes, sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörigen Anlagen, ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und in soweit sie von ihm oder seiner Begleitperson oder Besucher verursacht worden ist.
- Tiere dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Beherbergungsbetriebes gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall und kann jederzeit wiederrufen werden, wenn Unzulänglichkeiten eintreten. Der Gast haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden.
- Die Vertragliche Haftung des Beherbergungsbetrieb für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht aufgrund unerlaubter Handlung beruhen, ist auf den dreifachen Preis der vertraglichen Leistung beschränkt.
- Es findet deutsches Recht Anwendung.
- Gerichtstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist auschließlich Sitz des Beherbergungsbetriebes.
- Bei Verlust des Schlüssels trägt der Gast die gesamten anfallenden Kosten.